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LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06, 3 Sa 1645/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.05.2006 - 47 Ca 26055/05
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06, 3 Sa 1645/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bei der Einführung eines neuen Eingruppierungstätigkeitsmerkmals, verbunden mit einem Bewährungsaufstieg, Folgendes angenommen (vgl. BAG 4 AZR 693/92 vom 29. September 1993, NZA 94, 761):.Ergeben sich dazu in der tariflichen Regelung keine genügenden Anhaltspunkte, müssen die durchaus gewichtigen Bedenken, die das Bundesarbeitsgericht zur Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte in seinem Urteil vom 29. September 1993 (NZA 94, 761 zu B II. 3 b) dd) d. Gr.), angeführt hat, zurückstehen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1275/06
Betriebszugehörigkeitsstufe - vorgelagerte Bewährungszeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Das Berufungsgericht folgt hingegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach im Hinblick auf die Regelung des § 613a BGB der Betriebsveräußerer im Verhältnis zum Betriebserwerber nicht als anderer Arbeitgeber im Sinne des § 12b Nr. 2 Satz 2 MTV angesehen werden kann (vgl. LAG Berlin 6 Sa 1275/06 und 1865/06 vom 1. Dezember 2006 sowie LAG Berlin 15 Sa 869/06 vom 20. September 2006).Dadurch, dass die Tarifvertragsparteien für die Zeit danach keine Regelung (mehr) getroffen haben, endet nicht etwa die Geltung der Anlagen mit der Folge, dass die Vergütungsabreden aus der Zeit vor Inkrafttreten des MTV maßgeblich wären (vgl. LAG Berlin 6 Sa 1275/06 und 1865/06 vom 1. Dezember 2006).
- BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01
Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Nichts anderes galt gemäß der vertraglichen Gleichstellungsabrede im Falle der Klägerin (vgl. BAG 4 AZR 467/01 vom 16. Oktober 2002, NZA 03, 390).
- BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Die Nachwirkung des TAP gemäß § 4 Abs. 5 TVG galt bei der Beklagten fort (vgl. BAG 4 AZR 82/00 vom 1. August 2001, NZA 02, 41). - BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Der sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebende, weite Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien erlaubt ihnen grundsätzlich die Einführung einer Stichtagsregelung, wenn diese an sachliche Gründe geknüpft ist (vgl. dazu BAG 4 AZR 405/02 vom 25. Juni 2003, NZA 04, 215 zu A II. 2 b) bb) d. Gr.; vgl. weiter BAG 4 AZR 762/00 vom 29. November 2001, ZTR 02, 474). - BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Der sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebende, weite Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien erlaubt ihnen grundsätzlich die Einführung einer Stichtagsregelung, wenn diese an sachliche Gründe geknüpft ist (vgl. dazu BAG 4 AZR 405/02 vom 25. Juni 2003, NZA 04, 215 zu A II. 2 b) bb) d. Gr.; vgl. weiter BAG 4 AZR 762/00 vom 29. November 2001, ZTR 02, 474). - BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04
Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
73 Nach Auffassung des Berufungsgerichts muss das Auslegungsproblem von dem grundsätzlichen Ausgangspunkt her gelöst werden, wonach eben eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gilt, wenn die Tarifvertragsparteien nicht irgendwie zugleich zum Ausdruck gebracht haben, dass die Norm eine weiterreichende, sich auf die Zeit vor ihrem Inkrafttreten beziehende Wirkung haben soll (vgl. dazu auch BAG 3 AZR 520/04 vom 15. November 2005, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenkassen). - BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96
Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Die ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat bei der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs durch eine Eingruppierungsrichtlinie ohne weiteres - d. h. ohne einen darauf gerichteten, ausdrücklichen Hinweis in der Regelung - angenommen, dass diese Bewährungszeit auch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie zurückgelegt werden könne, wenn die Tätigkeit inhaltlich das Tarifmerkmal erfüllt habe (vgl. dazu BAG 4 AZR 33/91 vom 25. September 1991, NZA 92, 280; BAG 4 AZR 631/90 vom 25. September 1991, ZTR 92, 71); das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsprechung im Grundsatz auch im Falle der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs im Tarifvertrag übernommen (vgl. BAG 4 AZR 178/96 vom 5. November 1997, ZTR 98, 179). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 33/91
Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Die ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat bei der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs durch eine Eingruppierungsrichtlinie ohne weiteres - d. h. ohne einen darauf gerichteten, ausdrücklichen Hinweis in der Regelung - angenommen, dass diese Bewährungszeit auch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie zurückgelegt werden könne, wenn die Tätigkeit inhaltlich das Tarifmerkmal erfüllt habe (vgl. dazu BAG 4 AZR 33/91 vom 25. September 1991, NZA 92, 280; BAG 4 AZR 631/90 vom 25. September 1991, ZTR 92, 71); das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsprechung im Grundsatz auch im Falle der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs im Tarifvertrag übernommen (vgl. BAG 4 AZR 178/96 vom 5. November 1997, ZTR 98, 179). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90
Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Die ältere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat bei der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs durch eine Eingruppierungsrichtlinie ohne weiteres - d. h. ohne einen darauf gerichteten, ausdrücklichen Hinweis in der Regelung - angenommen, dass diese Bewährungszeit auch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie zurückgelegt werden könne, wenn die Tätigkeit inhaltlich das Tarifmerkmal erfüllt habe (vgl. dazu BAG 4 AZR 33/91 vom 25. September 1991, NZA 92, 280; BAG 4 AZR 631/90 vom 25. September 1991, ZTR 92, 71); das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsprechung im Grundsatz auch im Falle der Neueinführung eines Bewährungsaufstiegs im Tarifvertrag übernommen (vgl. BAG 4 AZR 178/96 vom 5. November 1997, ZTR 98, 179). - BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW: …
- LAG Berlin, 05.12.2006 - 3 Sa 1367/06
- BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04
Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 122/04
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Haushaltsstelle
- LAG Berlin, 07.07.2006 - 6 Sa 611/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 3 Sa 1023/07
Geltung MTV Pro Seniore - keine Anrechnung vermögenswirksamer Leistungen
Der mit der Berufungsbegründung von der Beklagten näher begründete Einwand, die Geltung des MTV sei abhängig von dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags, überzeugt das Berufungsgericht erneut nicht (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 24. Juli 2007 - 3 Sa 1601/06 und 1645/06 - so z. B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 26 Sa 557/07 - vom 28.06.2007).